Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen

AGB Zillertalnet.at Zillertal-urlaub.at

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Fa.Helga Gerber, Hochschwendberg 487, A-6283 Hippach

EDV Dienstleistungen, Internetservice, EDV Service,Unterkunfts-Vermietung/Reservierung,
Handelsgewerbe. Bekleidung, Hard- und Software,T-Shirt Duck, Druckservice. Plotterfolien,
Folien Veredelung, Beschilderungen, Beschriftungen.
Tel.:  ++43  05282 3721
Fax: ++43  05282 3977
Mobil: 0664 17 68 805
E-Mail: info@zillertalnet.at
Home: www.zillertalnet.at
ATU38809802
Finanzamt Kufstein-Schwaz
Steuer Nummer 83098/7632
Inhaber der Webseiten
Zillertalnet.at, Urlaubsservice.at, Zillertalnet.at, Zillertal-huetten.at, fewo-zillertal.at, zillertal-Ferienwohungen.at, hund-willkommen.at, last-minutereisen.at, zillertalnet.de, zillertalnet.eu, zillertal-reisen.at, zillertalweb.at, tv-reisen.at, zillertaler-superskipass.at, zillertal-urlaub.at.


1. Enthaltung:

Für verlinkte Seiten und deren Folgeseiten und Einträgen der Kunden,  übernehmen wir keinerlei Haftung auf Urheberrechte, Texte, Fotos, Angebote und Inhalte.
Wir distanzieren uns von menschenverachtenden und kriminellen Aussagen jeder Art.

Wir übernehmen auch keinerlei Haftung für Texte und Fotos für die von uns erstellten Webseiten,  die nicht von uns stammen. Für die Berechtigung der Verwendung haben die Besteller, bzw. Auftraggeber selbst zu sorgen.

Die bei Urlaubsservice verwendeten Fotos und Texte dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht weiter verwendet werden.

Für strafbare Inhalte von Nutzern der Chat- sowie SMS -Dienste, übernehmen wir keinerlei Haftung.
Sollten Ihnen unberechtigte, strafbare oder geschützte Inhalte in unseren Folgeseiten auffallen, so bitten wir Sie uns per E-Mail eine Nachricht zuzusenden, damit wir solche Seiten und Inhalte sofort löschen bzw. Linkverweise entfernen können.

Haftungsausschluss im Geschäftsverkehr:
Für die auf unseren Seiten veröffentlichten Vermieter, Firmen usw. sowie auf Linkverweise und deren Angebot übernehmen wir keinerlei Haftung auf deren Lieferungen, Preisgestaltungen sowie  Reservierungsvereinbarungen. Für Buchungen, Reservierungen, Preisangebote und Verkaufsangebote sind alleine die Firmen, Zimmervermieter oder Reiseveranstalter für die Einhaltung und Abwicklung des Geschäftsverlaufes verantwortlich!
Wenn die Reservierungen, Angebote, Waren und Dienstleistungen auf unserem Portal erfolgt sind, so sind wir bei Nichteinhaltung von Reservierungen, Anreisen, Lieferungen, Leistungen oder Vereinbarungen SCHAD UND KLAGLOS ZU HALTEN!

Die Stornogebühren bei bestätigten Buchungen werden wie folgt festgelegt:

Sollte wider Erwarten eine Stornierung für die Ganze oder einen Teil der Zimmerbuchung notwendig werden, werden wir uns in allen Fällen bemühen, freigegebene Kapazitäten nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten.
Ist dies nicht oder nur teilweise möglich, werden die nachfolgend genannten Anteile des Zimmerpreises für die nicht beanspruchten Nächte in Rechnung gestellt:

Erfolgt vom buchenden Kunden 6 Wochen vor Reiseantritt eine Stornierung so fallen nur die Bankspesen für die Rücküberweisung an.
30 Tage vor der Anreise beträgt die Gebühr 25 % vom dem Reservierungswert.
14 Tage vor der Anreise beträgt die Gebühr  50 % vom dem Reservierungswert.
7 Tage vor der Anreise beträgt die Gebühr  100% vom dem Reservierungswert.

Sollte bei Gruppenreservierungen die Teilnehmerzahl nur Teilweise erreicht werden so ist eine Leerbettengebühr von 30% des Buchungswertes zu bezahlen.

Sollte es gelingen, die stornierten Zimmer ganz oder Teilweise zu den selben Bedingungen zu vermieten so verringert sich die Stornogebühr um dessen Buchungswert.

Buchungstornierungen gegenüber dem Buchenden Kunden von Urlaubsservice:
sollte wider Erwarten eine Stornierung für die Ganze oder einen Teil der Zimmerbuchung durch die Firma  Urlaubsservice notwendig werden, so sind bis 30 Tage vor Reiseantritt keine Kostenersätze möglich.
Die bereits geleistete Anzahlung ist dem buchenden Kunden innerhalb von 7 Werktagen ohne Abzug zurückzusenden. Die Kosten für die Überweisung  trägt die Fa. Zillertalnet.
Erfolgen kurzfristigere Stornierungen (14 Tage vor Reiseantritt) so ist vom Vermieter ein Gleichwertiger Ersatz  vom gebuchten Quartier zu den gleichen Bedingungen zu besorgen.
Wenn der Buchende Kunde selbst ein Quartier besorgen muss ist von der Fa.Urlaubsservice eine  Buchungspauschale von 30,-- Euro an den buchenden Kunden zu zahlen.

Sollten vom Vermieter bestätigte Reservierung(en) 30 Tage vor Reiseantritt aufgekündigt werden, so ist vom Vermieter ein Gleichwertiger Ersatz vom gebuchten Quartier zu den gleichen Bedingungen zu besorgen sowie eventuell anfallende mehrkosten vom Vermieter zu tragen und an uns eine Umbuchungspauschale von 20,-- Euro (Verwaltungsaufwand) zu entrichten.
Die Vermittlungsprovison ist auf jeden fall zu bezahlen.

Erfolgen kurzfristigere Stornierungen (14 Tage vor Reiseantritt) so ist vom Vermieter ein Gleichwertiger Ersatz vom gebuchten Quartier zu den gleichen Bedingungen zu besorgen und an uns eine Umbuchungspauschale von 30,-- Euro (Verwaltungsaufwand) zu entrichten.

Sollte vom Vermieter  kein Ersatzquartier gestellt werden können so muss der Vermieter  mit dem buchenden Kunden selbst Kontakt aufnehmen und die Angelegenheit selbst regeln.
Wenn wir ein Ersatzquartier besorgen müssen, so verrechnen wir dem Vermieter eine Pauschale von 30,-- Euro wobei wir für das finden eines Ersatzquartiers nicht garantieren können.

An uns können keine Regressansprüche gestellt werden.
Bei Sportangeboten wie Erlebnispakete, Skikurse, Skiverleih, Ausbildungen, Kurse, Führungen, Ausflugsfahrten und alle anderen Angebote sind wir für Unfälle und Beschädigungen oder Diebstahl nicht Haftbar!

Handel AGB

I. Geltung
Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Verkaufs- und  Lieferbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch  Geschäftsbedingungen des Käufers, werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam.

II. Vertragsabschluß
1. Die in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen und die mit einem sonstigen Angebot gemachten produktbeschreibenden Angaben wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten sowie Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit von Geräten für neue Technologien sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Dies gilt insbesondere für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen. Geringe Abweichungen von  solchen produktbeschreibenden Angaben gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung von Verträgen, sofern sie für den Käufer nicht unzumutbar sind.

2. Die vom Käufer unterzeichnete Bestellung ist bindend, bei Bestellungen durch das Internet, ist die Absendung der Bestellung bindend.. Wir sind berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Auslieferungen und Rechnungserteilung stehen der schriftlichen Bestätigung gleich.


III. Preise
1. Die vereinbarten Preise verstehen sich ab dem Shopbetreiber und Inhaber des Shops ohne Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen. Der Versand erfolgt nach unserer freien Wahl. Wir liefern in handelsüblicher Verpackung; erforderliche Sonderverpackungen (z. B. seemäßige Verpackungen) gehen zu Lasten des Käufers. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Käufers zu versichern. Fracht- und kostenfreie Versendung erfolgt nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung.

2. Zahlungen für Bestellungen aus dem Internet erfolgen per Nachnahme.
Ausnahme hiervon sind Lieferungen an registrierte Kunden.

3. Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Fall nur zahlungshalber. Alle tatsächlichen Einziehungsspesen werden berechnet.

4. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, berechnen wir vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der österreichischen Nationalbank.

5. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Käufer kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig sind.

IV.Lieferung
1. Im kaufmännischen Verkehr sind wir zu Teillieferungen berechtigt.

2. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug, so ist die Schadenersatzhaftung im Falle gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern der Verzug nicht auf Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhte.

3. Setzt der Käufer uns, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit  Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, letzteres aber nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder im Falle leichter Fahrlässigkeit auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhte.

4. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

V. Eigentumsvorbehalt
1. Alle unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Im kaufmännischen Verkehr geht das Eigentum an der Kaufsache erst beim Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Käufer über.

2. Vor dem Übergang des Eigentums ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware untersagt. Eine Weiterveräußerung ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab.

3. Ist der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein und ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. Wir können in einem solchen Fall vom Vertrag zurücktreten und / oder die Einziehungsbefugnis des Käufers gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Wir sind dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderungen auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen des Käufers gegen die Warenempfänger einzuziehen.

4. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 25 % übersteigt, werden wir auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.

5. Im kaufmännischen Verkehr ist die während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in unserem Eigentum stehende Ware vom Käufer gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.


VI. Gewährleistung
1. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand auszubessern oder neu zu liefern. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen.

2. Ansprüche des Käufers auf Gewährleistung sind davon abhängig, daß der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen und nicht offensichtliche Mängel innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung
anzeigt. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß §§ 377 und 378 HGB bleiben hiervon unberührt.

3. Der Käufer ist verpflichtet, uns die Überprüfung des fehlerhaften Liefergegenstandes nach unserer Wahl beim Käufer oder bei uns zu gestatten. Sofern der Käufer uns die Überprüfung verweigert, werden wir von der Gewährleistung befreit.

4. Die vorstehenden Bestimmungen in Ziffern 1 bis 3 Satz 1 gelten entsprechend für solche Ansprüche des Käufers, die durch im Rahmen des Vertrages erfolgte Vorschläge oder Beratungen oder durch Verletzung von Aufklärungs-, Hinweis- und Beratungspflichten entstanden sind. Soweit dem Käufer ein Anspruch auf  Schadenersatz in Geld zusteht, wird dieser hierdurch nicht berührt.

5. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.

6. Verkauft der Käufer die von uns gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und / oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen.

7. Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mangelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch uns schriftlich anerkannt oder sei rechtskräftig festgestellt.


VII. Schadenersatz
1. Im kaufmännischen Verkehr haften wir nur auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens, soweit dieser leicht fahrlässig verursacht wurde.

2. Für die Wiederbeschaffung von Daten haften wir nicht, es sei denn, daß wir deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat, daß die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


VIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung
1. Für Verträge mit Vollkaufleuten wird als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand Zell am Ziller vereinbart, mit der Maßgabe, daß wir berechtigt sind, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Käufers zu klagen.

2. Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Republik Österreich, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Käufers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

3. Es gilt das österreichische Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts gelten im Verhältnis zwischen uns und dem Käufer nicht.


IX. Software
Für die Lieferung von Software gelten darüber hinaus die dem Datenträger beiliegenden oder auf diesem befindlichen Bedingungen. Der Käufer erkennt die Geltung dieser Bedingungen durch die Öffnung des versiegelten Datenträgers ausdrücklich an. Der Käufer, der die Bedingungen nicht anerkennen will, hat die ungeöffneten Datenträger mit allen zugehörigen Teilen unverzüglich im Geschäft zurückzugeben, wo das Produkt erworben wurde, oder die Software unverzüglich zu löschen, falls diese durch unmittelbare Installation auf der Festplatte des Computers geliefert wurde


X. Sonstige Vereinbarungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.